Sicherheitsvorschrift – Einlagerung von Ernteerzeugnissen

admin | Juli 11th, 2011 - 11:03

In den letzten Wochen ist u.a. die Heuernte eingefahren worden.  Mit folgenden Beitrag, möchten wir Sie sensibilisieren die Temperatur im Heustock in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Den im berühmten ” Kleingedruckten” heißt es:

“Getrocknetes Erntegut muss ordnungsgemäß eingelagert und ständig durch ein geeignetes Messgerät auf Selbstentzündung hin überprüft werden. Ab einer Temperatur von über 60 Grad C im Lagergut ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen.  Bei der Lagerung….”

Dies ist ein Auszug aus den Sicherheitsvorschriften für die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung.  Kommt es zu einem Schaden infolge Heu – Selbstentzündung können die beteiligten Versicherer (z.B. Gebäude-, Inventar- und Hausratversicherer) den Schaden ablehnen bzw. nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Schadenssumme seitens des Versicherers deutlich reduzieren!

Weitere Information und einen “Heustockmesskalender” finden Sie hier!

Die vielen freiwilligen Feuerwehren stehen Ihnen gerne mit Rat und Messgeräten zur Verfügung!

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