Gegenüberstellung private und gesetzliche Unfallversicherung

admin | Februar 10th, 2011 - 16:50

Wir werden immer mal wieder darauf angesprochen, wo eigentlich der Unterschied liegt  zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Diese Aufstellung habe ich heute in unserer Vergleichs- und Informationssoftware der Firma VERS Versicherungsberater – Gesellschaft mbH gefunden.

Viel Spaß beim lesen.

  Private Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherung
Träger Private Versicherungsunternehmen Berufsgenossenschaften

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Wer kann sich versichern? Alle Personengruppen

(individuelle Beschränkung wegen Gesundheitszustand möglich)

Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Geltungsbereich Weltweit rund um die Uhr für Unfälle des täglichen Lebens Im Rahmen der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Studium, Kindergarten) sowie auf dem Weg von der Wohnung zur Tätigkeitsort und zurück. Ferner bei Berufskrankheiten sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (abhängig von bestimmten Voraussetzungen)
Leistungen Höhe ist individuell vereinbar

  • Todesfallsumme
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Krankentagegeld
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen
 

  • Behandlung der Unfallfolgen
  • Rehabilitation
  • Sterbegeld
  • Hinterbliebenenrente
  • Verletztenrente ab 20% verminderter Erwerbsfähigkeit, die länger als 26 Wochen fortbestehen
  • Höhe der Verletztenrente Unfallrente ist individuell vereinbar, ab 20% oder 50% Invalidität Bei voller Erwerbsminderung wird max. 66,7% des letzten Jahresarbeits-verdienstes als Verletztenrente von dem Leistungsträger gezahlt.
    Beiträge Abhängig von den gewählten Leistungen und sind durch den Versicherungsnehmer zu tragen.

    Im Rahmen der Vorsorgeauf-wendungen können die Beiträge unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

    Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber erbracht.

    Die Beitragshöhe richtet sich dabei u.a. auch nach der Höhe des an die Arbeit-nehmer ausbezahlten Arbeitsentgelts.

     

    Ausdruck aus VERS Vergleichs- und Informationssoftware

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