Wir werden immer mal wieder darauf angesprochen, wo eigentlich der Unterschied liegt zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Diese Aufstellung habe ich heute in unserer Vergleichs- und Informationssoftware der Firma VERS Versicherungsberater – Gesellschaft mbH gefunden.
Viel Spaß beim lesen.
| Private Unfallversicherung | Gesetzliche Unfallversicherung | |
| Träger | Private Versicherungsunternehmen | Berufsgenossenschaften
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand |
| Wer kann sich versichern? | Alle Personengruppen
(individuelle Beschränkung wegen Gesundheitszustand möglich) |
Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung |
| Geltungsbereich | Weltweit rund um die Uhr für Unfälle des täglichen Lebens | Im Rahmen der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Studium, Kindergarten) sowie auf dem Weg von der Wohnung zur Tätigkeitsort und zurück. Ferner bei Berufskrankheiten sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (abhängig von bestimmten Voraussetzungen) |
| Leistungen | Höhe ist individuell vereinbar
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| Höhe der Verletztenrente | Unfallrente ist individuell vereinbar, ab 20% oder 50% Invalidität | Bei voller Erwerbsminderung wird max. 66,7% des letzten Jahresarbeits-verdienstes als Verletztenrente von dem Leistungsträger gezahlt. |
| Beiträge | Abhängig von den gewählten Leistungen und sind durch den Versicherungsnehmer zu tragen.
Im Rahmen der Vorsorgeauf-wendungen können die Beiträge unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. |
Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber erbracht.
Die Beitragshöhe richtet sich dabei u.a. auch nach der Höhe des an die Arbeit-nehmer ausbezahlten Arbeitsentgelts. |
Ausdruck aus VERS Vergleichs- und Informationssoftware